Wußten Sie schon?
§ 35 a S. 2 Einkommenssteuergesetz wird geändert:
Sie erhalten einen 20%igen Steuerbonus von maximal 6000 Euro der Erhaltungs-, Modernisierungs-, oder Renovierungsleistungen, d.h. max. 1200 Euro pro Jahr, und zwar rückwirkend für das betreffende Jahr.
Dieses jährliche Steuergeschenk sollten Sie sich nicht entgehen lassen.